Inkontinente Katze: Hausverkäufer zahlt 30.000 Euro für Sanierung

Die Käufer eines Hauses verklagen die Vorbesitzer auf Schadenersatz, weil es im Haus stark nach Katzenurin riecht. Die Vorbesitzer hatten 18 Jahre lang mehrere Katzen in dem Haus gehalten – das wussten die Käufer auch vor dem Kauf der Immobilie. Doch dass eine der Katzen inkontinent war und ihren Urin im ganzen Haus verteilt hatte, verschwiegen die Verkäufer.

Die Käufer eines Hauses verklagen die Vorbesitzer auf Schadenersatz, weil es im Haus stark nach Katzenurin riecht. Die Vorbesitzer hatten 18 Jahre lang mehrere Katzen in dem Haus gehalten – das wussten die Käufer auch vor dem Kauf der Immobilie. Doch dass eine der Katzen inkontinent war und ihren Urin im ganzen Haus verteilt hatte, verschwiegen die Verkäufer.

München. 30.000 Euro zahlen die Verkäufer eines Hauses für die Sanierung an die Käufer des Gebäudes – weil sie jahrelang eine inkontinente Katze gehalten hatten. Auf diesen Vergleich haben sich die Parteien des Rechtsstreits am Mittwoch (23. November 2016) geeinigt, nachdem das Oberlandesgericht München bei den Verkäufern ein arglistiges Verhalten im Rahmen des Verkaufes festgestellt hatte.

In dem außergewöhnlichen Fall ging es um den Verkauf eines Einfamilienhauses im oberbayerischen Zangberg im Jahr 2013. Die Käufer hatten das Haus vor dem Kauf mehrfach besichtigt. Daher wussten die Eheleute auch, dass die Verkäufer in dem Haus Katzen hielten. 18 Jahre lang hatte das Ehepaar dort gewohnt und viele Jahre lang zwei bis sieben Katzen gehalten. Bei einer Besichtigung mit einem Holzfachmann fielen den Kaufinteressenten auch die vielen Katzentoiletten im Haus auf.

Verkäufer hätten inkontinente Katze nicht verschweigen dürfen

Nach dem Einzug zeigte sich, dass es im Haus stark nach Katzenurin roch. Ein Sachverständiger bestätigte später, dass das Gebäude stark von Katzenurin befallen war. Die Sanierungskosten für den Schaden betragen rund 56.000 Euro. Die Käufer verklagten daraufhin die Verkäufer auf Schadenersatz in Höhe von 45.000 Euro. Die Verkäufer hätten die hohe Kontamination des Hauses mit Katzenurin arglistig verschwiegen, argumentierten die Kläger.

Das Landgericht Traunstein wies die Klage ab: Den Verkäufern sei keine Arglist nachzuweisen. Die Käufer hätten die Kontamination optisch wahrnehmen können. Dagegen gingen die Kläger in Berufung. Das Oberlandesgericht München sah die Sache anders. Die Verkäufer hätten auch eine epileptische Katze gehabt, die ihren Urin nicht habe halten können. Dieses Tier hatte demnach nicht immer die Katzentoilette benutzt, so dass Urinspuren im ganzen Haus verteilt wurden. Das zu verschweigen befand das Gericht durchaus für arglistig. Daraufhin einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich: Die Verkäufer beteiligen sich mit 30.000 Euro an den Sanierungskosten.

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Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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