Balkonkraftwerk: Wie versichern?
Wer sich eine große PV-Anlage aufs Dach baut, der schließt dafür eine eigene Photovoltaik-Versicherung ab oder ergänzt einen entsprechenden Baustein zu seiner Wohngebäudeversicherung. Bei einem Balkonkraftwerk ist Letzteres nicht möglich und Ersteres umständlich und teuer. Die Versicherungswirtschaft reagiert jetzt mit einer einfacheren Lösungsmöglichkeit.
Berlin/Düsseldorf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät seinen Mitgliedsunternehmen neuerdings, sogenannte Balkonkraftwerke in die Absicherung durch die Hausratversicherung mit aufzunehmen. Der Verband hat seine Musterversicherungsbedingungen für Hausratversicherungen entsprechend angepasst, wie der GDV dieser Tage öffentlich gemacht hat.
Wer eine Stecker-Solaranlage betreiben möchte, muss also künftig keine spezielle Photovoltaik-Versicherung mehr abschließen, um Schäden an der Anlage zu versichern. Vielmehr genügt es, sich eine Hausratversicherung bei einer jener Versicherungsgesellschaften zuzulegen, welche den Rat des GDV befolgt und die Mini-Solaranlagen in den Leistungskatalog seiner Hausratversicherung aufgenommen hat.
Vorsicht: Änderung betrifft nicht automatisch auch Bestandskunden
Insofern profitieren von der Neuerung zunächst nur solche Mieter und Eigentümer, die eine neue Hausrat-Police abschließen. Wer bereits einen bestehenden Vertrag hat und ggf. auch bereits ein Balkonkraftwerk betreibt oder sich eines zulegen möchte, hat dagegen nicht plötzlich einen Versicherungsschutz für das Gerät durch die Hausratversicherung. Dazu müsste die Versicherungsgesellschaft erst die Versicherungsbedingungen der Bestandskunden entsprechend anpassen.
Nach Angaben des GDV ist durchaus damit zu rechnen, dass zahlreiche Versicherer diesen Schritt gehen werden. Wer also eine bereits bestehende Hausratversicherung hat und ein Balkonkraftwerk betreibt oder anschaffen will, sollte seine Versicherung auf das Thema ansprechen. Wird die Anlage in die Hausratversicherung aufgenommen, ist sie wie der andere Hausrat auch gegen Schäden durch Hagel, Sturm, Feuer, Blitzeinschlag und Überspannung versichert.
Balkonkraftwerk für Mieter nur mit Zusatzvereinbarung
Das deckt allerdings nicht alle denkbaren Schäden ab: Wenn der Sturm das Solar-Panel vom Balkon reißt und zum Nachbarn herüberweht, sind die Schäden, die beim Nachbarn dadurch entstehen, nicht über die Hausratversicherung des Panel-Eigentümers abgedeckt. Solch ein Szenario ist vielmehr ein Fall für die Privathaftpflicht. Die Wohngebäudeversicherung kommt dagegen erst ins Spiel, wenn eine große (Dach-)PV-Anlage installiert wird. Sie lässt sich oft über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung absichern.
Wichtig zu wissen: Mieter müssen sich vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks die Zustimmung des Vermieters einholen. Vermieter sollten die Zustimmung nur erteilen, indem sie eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag mit den Mietern abschließen. Auf diesem Wege lässt sich der Einsatz der Stecker-Solaranlage vertraglich regeln, Vermieter können die Haftung im Schadensfall den Mietern auferlegen. Einen rechtssicheren, bundesweit gültigen Vordruck für solch eine Zusatzvereinbarung gibt es hier zu kaufen.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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