Haus & Grund kritisiert politischen Kuhhandel scharf

Das Umwandlungsverbot soll nun doch kommen: Eigentlich hatte Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) diese Gängelung der Eigentumsfreiheit aus seiner Baurechtsnovelle ausgeklammert. Die SPD wollte das nicht hinnehmen und hat nun einen Kuhhandel eingefädelt: Das Umwandlungsverbot kommt doch, so wie die von der Union gewünschte Kommunikationsdatenüberwachung.

Das Bundeskanzleramt: Schauplatz des politischen Kuhhandeles um das Umwandlungsverbot.

Das Umwandlungsverbot soll nun doch kommen: Eigentlich hatte Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) diese Gängelung der Eigentumsfreiheit aus seiner Baurechtsnovelle ausgeklammert. Die SPD wollte das nicht hinnehmen und hat nun einen Kuhhandel eingefädelt: Das Umwandlungsverbot kommt doch, so wie die von der Union gewünschte Kommunikationsdatenüberwachung.

Berlin/Düsseldorf. Mit scharfer Kritik kommentiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, dass die Bundesregierung heute (28. Oktober 2020) nun doch das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen beschließen will. „Im Schatten des neuen Corona-Gipfels schließen CDU/CSU und SPD einen politischen Kuhhandel: Die Union bekommt die Überwachung von Kommunikationsdaten durch die Geheimdienste, die SPD das Umwandlungsverbot. Damit stellen sich Bundesbauminister Seehofer und die gesamte Unions-Fraktion gegen das private Eigentum“, stellte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke fest.

Nach Auffassung von Haus & Grund fällt die Union mit diesem Beschluss auf den Populismus der SPD herein. Ein Umwandlungsverbot schütze keine Mieter, sondern schränke allein massiv die Eigentumsfreiheit ein. „Eine Mietwohnung bleibt auch nach einer Umwandlung eine Mietwohnung. Die dort wohnenden Mieter sind mindestens zehn Jahre lang vor einer Kündigung geschützt. Etwas anderes zu erzählen sei blanker Unsinn“, unterstrich der Verbandspräsident.

Umwandlungsverbot: In NRW bereits abgeschafft

Warnecke sieht in dem Umwandlungsverbot zudem eine soziale Gefahr: Diese entstehe, wenn nur noch ein Verkauf des Gesamtobjekts an professionelle Investoren stattfinden könne, die die Immobilie in aller Regel renditemaximierend bewirtschaften und die Renditeerwartung an die Mieter weitergeben. So werde die Konzentration auf dem Mietwohnungsmarkt befördert und private Einzeleigentümer zugunsten internationaler Anleger und großer Unternehmen ohne örtliche Bindung aus dem Markt gedrängt. „Die Koalitionspartner tauschen eine Beschränkung von Eigentumsrechten gegen zusätzliche Überwachungsrechte des Staates. Das ist kein guter Tag für eine offene und liberale Gesellschaft“, so Warnecke.

Das geplante Umwandlungsverbot soll allerdings nicht unmittelbar in ganz Deutschland gelten. Vielmehr plant der Bund lediglich, den Ländern zu erlauben, entsprechende Umwandlungsverordnungen für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt für eine Dauer von 5 Jahren zu erlassen. In Nordrhein-Westfalen gab es eine solche Verordnung in der Vergangenheit bereits, sie ist jedoch zum 28. März 2020 ersatzlos ausgelaufen. Eine Verlängerung zog die Landesregierung nicht in Betracht, nachdem ein Gutachten festgestellt hatte, dass die Maßnahme in NRW vollkommen erfolglos gewesen war. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass NRW nach dem Kuhhandel im Bund erneut ein Umwandlungsverbot einführt.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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