Konstruktiver Austausch im Finanzministerium (v.l.): Dr. Johann Werner Fliescher, Erik Uwe Amaya, Minister Dr. Marcus Optendrenk, Konrad Adenauer, Ministerialdirigent Dr. Winfred Bernhard.
Die Reform der Grundsteuer bleibt in Nordrhein-Westfalen ein großes Thema. Schafft es die Politik noch, die drohende Lastenverschiebung zulasten von Eigentümern und Mietern abzuwenden? Gestern (19. Juni 2024) fand dazu eine Sachverständigenanhörung im NRW-Landtag statt. Haus & Grund Rheinland Westfalen sprach kurz zuvor mit dem NRW-Finanzminister.
Düsseldorf. Das Ziel muss es sein, dass die Wohnnebenkosten für Eigentümer und Mieter in NRW nicht noch weiter steigen. Diese klare Botschaft zur Reform der Grundsteuer hatten die Spitzenvertreter des Landesverbandes Haus & Grund Rheinland Westfalen im Gepäck, als sie Mitte Juni bei NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) zu einem ausführlichen Gespräch zu Gast waren. Der Weg zu diesem Ziel stellte den Schwerpunkt der Beratungen dar. Landesverbandspräsident Konrad Adenauer, Vizepräsident Dr. Johann Werner Fliescher und Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya trafen beim Finanzminister und seinem zuständigen Abteilungsleiter Dr. Winfred Bernhard auf offene Ohren.
Bekanntlich droht die Grundsteuerreform zu einer Lastenverschiebung zu führen: Während Nicht-Wohngrundstücke entlastet werden, droht Wohngrundstücken eine erhebliche Mehrbelastung durch die Grundsteuer, die von Eigentümern und Mietern gleichermaßen zu zahlen ist und einen nicht unerheblichen Teil in deren Wohnnebenkosten ausmacht. Minister Optendrenk hatte bereits im März angekündigt, den Kommunen per Gesetz erlauben zu wollen, für Wohn- und Gewerbegrundstücke unterschiedliche Hebesätze zu beschließen, um das Gleichgewicht wieder herzustellen und eine Mehrbelastung der Wohngrundstücke zu vermeiden.
Die Landesregierung setzt auf differenzierte Hebesätze
Ein entsprechender Gesetzentwurf von CDU und Grünen (Drucksache 18/9242) soll bereits Anfang Juli beschlossen werden, noch vor der Sommerpause. Die Verbandsspitze von Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßte das. Zwar hatte man seinerzeit angeregt, auch die so genannten Steuermesszahlen anzupassen, doch das lässt sich nach Einschätzung des Finanzministeriums nicht kurzfristig umsetzen. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der Eigentümervertreter, dass die differenzierten Hebesätze kommen: „Wesentlich ist, dass etwas gegen die drohende Lastenverschiebung unternommen wird“, stellte Erik Uwe Amaya fest.
Natürlich kam auch die Kritik vieler anderer Verbände und Kommunen an der Vorgehensweise zur Sprache. Die Kommunen seien nicht willens oder in der Lage, bis zum Jahreswechsel wirklich differenzierte Hebesätze einzuführen, hieß es da. Der Finanzminister sagte jedoch zu, den Kommunen bis Ende Juni die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, die auf der Ebene der jeweiligen Kommune zu einer Aufkommensneutralität führen würden. Hierbei würden auch die differenzierten Hebesätze veröffentlicht, versprach Optendrenk. So werde den Kommunen bei der Berechnung geholfen.
„Die Differenzierung wird also umsetzbar sein“
Das Engagement des Ministeriums soll noch weiter gehen: Man will Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von Mustersatzungen und bei der Finanzierung der erforderlichen IT-Programmierung unterstützen, wurde im Gespräch deutlich. „Die Differenzierung wird also umsetzbar sein“, resümierte Erik Uwe Amaya am Ende und ergänzte: „Den politischen Willen dazu darf man den Kommunen unterstellen, schließlich sind im nächsten Jahr Kommunalwahlen.“ In der Sachverständigenanhörung des Landtags zu den geplanten differenzierten Hebesätzen am 18. Juni begrüßte Haus & Grund Rheinland Westfalen das schwarz-grüne Gesetzgebungsvorhaben zur Korrektur des Bundesmodells.
Das Treffen im Finanzministerium drehte sich aber nicht allein um die Grundsteuer. Auch die Perspektiven für eine Entlastung der Bürger von der hohen Grunderwerbsteuer wurden erörtert: Minister Optendrenk berichtete, dass es unter seinen Kollegen aus den anderen Ländern weiterhin keine Mehrheit für eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes auf Bundesebene gibt, welche den Ländern die Einführung von Freibeträgen ermöglichen würde.
Da eine Entlastung durch einen niedrigeren Steuersatz für alle mit der angespannten Haushaltssituation nicht vereinbar ist und die Freibeträge in absehbarer Zeit nicht kommen werden, steht eine Entlastung von der Kaufsteuer in NRW bis auf Weiteres nicht zu erwarten. Umso wichtiger wären Erfolge im Kampf gegen die hohen Baukosten – auch zu diesem Thema tauschte man sich aus. So war das Gespräch am Ende eine erfolgreiche Fortsetzung des guten Dialogs mit dem NRW-Finanzminister.
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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