Kabinettsbeschluss: Verschärfte Preisbremse für Heizstrom kommt

Verschärfte Preisbremse für Heizstrom kommt

Die Strompreisbremse soll Verbrauchern helfen, besser durch die Energiekrise zu kommen. So ist für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Strompreis auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Kunden mit Heizstromtarif bzw. Nachtstromtarif nützt das jedoch wenig, weil ihr Heizstrom meist sowieso deutlich günstiger ist. Für sie hat der Bund jetzt eine Entlastung beschlossen.

Wärmepumpe: Vor allem an kalten Tagen und bei schlechter gedämmten Gebäuden kann der Stromverbrauch hoch sein.

Die Strompreisbremse soll Verbrauchern helfen, besser durch die Energiekrise zu kommen. So ist für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs der Strompreis auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Kunden mit Heizstromtarif bzw. Nachtstromtarif nützt das jedoch wenig, weil ihr Heizstrom meist sowieso deutlich günstiger ist. Für sie hat der Bund jetzt eine Entlastung beschlossen.

Berlin. Die Strompreisbremse wird angepasst: Der Referenzpreis wird für Heizstrom von bisher 40 auf 28 Cent abgesenkt. Das hat das Bundeskabinett gestern (5. April 2023) beschlossen, wie aus Medienberichten hervorgeht. Der abgesenkte Referenzpreis gilt für Heizstrom- und Nachtstromtarife und kommt damit all jenen Verbrauchern zugute, die eine Nachtspeicherheizung oder eine Wärmepumpe nutzen und dafür einen eigenen Heizstromtarif haben. Voraussetzung ist, dass es für die elektrische Heizung einen eigenen Stromzähler gibt.

Mit der Anpassung korrigiert die Bundesregierung eine Unzulänglichkeit in der ursprünglichen Gestaltung der Strompreisbremse. Die begrenzt die Strompreise der Verbraucher für ein Kontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Wer mit Strom heizt, profitierte daher bislang de facto nicht von der Regelung, denn die speziellen Heizstrom- bzw. Nachtstromtarife der Versorger sind in der Regel deutlich günstiger als der normale Haushaltsstromtarif und damit unterhalb von 40 Cent pro Kilowattstunde.

Höchstverbrauch von 30.000 Kilowattstunden im Jahr

Zugleich haben allerdings gerade die Nutzer von Nachtspeicherheizungen aber teilweise auch von Wärmepumpen einen ziemlich hohen Stromverbrauch, was auch bei niedrigeren Strompreisen zu einer großen finanziellen Belastung führen kann. Hier möchte die Bundesregierung mit der Absenkung des Referenzpreises um 30 Prozent jetzt für Entlastung sorgen. Die Neuerung gilt für Verbraucher, die einen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden nicht überschreiten.

Insgesamt dürfte die jährliche Entlastung der Bürger durch die Maßnahme bei rund 200 Millionen Euro liegen, wie aus Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht. Zugleich verursacht sie jedoch Mehraufwand bei den Versorgern, die nach Schätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) für Millionen von Kunden nachträglich die Höhe der Strompreisentlastung neu berechnen müssen. Bevor die Regelung in Kraft treten kann, muss noch der Bundestag zustimmen.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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