Neue Wohnraumförderung bringt Verbesserungen für Eigentümer und Mieter

Das Land NRW hat die soziale Wohnraumförderung bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben. Der Bau von Mietwohnungen bleibt das zentrale Ziel. Die Eigentumsförderung wird um 50 Prozent erhöht und gilt in ganz NRW. Erstmals sind Tilgungsnachlässe für private Haus- und Wohnungskäufer vorgesehen. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden besonders gefördert.

Das Land NRW hat die soziale Wohnraumförderung bis zum Jahr 2022 fortgeschrieben. Der Bau von Mietwohnungen bleibt das zentrale Ziel. Die Eigentumsförderung wird um 50 Prozent erhöht und gilt in ganz NRW. Erstmals sind Tilgungsnachlässe für private Haus- und Wohnungskäufer vorgesehen. Rollstuhlgerechte Wohnungen werden besonders gefördert.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Wohnraumförderung für Nordrhein-Westfalen reformiert. Das neue Wohnraumförderprogramm gilt ab heute (1. Februar 2018) und stellt bis zum Jahr 2020 jährlich 800 Millionen Euro bereit. Damit bleibt die Förderhöhe wie in den letzten Jahren identisch. Im letzten Jahr betrug die Wohnraumförderung 1,1 Milliarden Euro, da der Bund entsprechende Entflechtungsmittel für die Wohnraumförderung zweckgebunden zur Verfügung gestellt hat. Die Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD sollen diese Finanzausstattung wieder ermöglichen.

Der Mietwohnungsbau wird unverändert mit 520 Millionen Euro gefördert. Die großzügigen Tilgungsnachlässe bleiben mit 10 Prozent in den Mietenstufen 1 und 2, in der Mietenstufe 3 mit 15 Prozent und in der Mietenstufe 4 mit 25 Prozent erhalten. Für die Dauer der Zweckbindung wird das Darlehen in der Mietenstufe 1 und 2 mit 0,5 Prozent, in den anderen beiden Mietenstufen mit 0 Prozent in den ersten zehn Jahren und danach mit 0,5 Prozent verzinst.

Rollstuhlgerechte Wohnungen werden besonders gefördert

Neu ist die Förderung der Neuschaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum. Hierfür ist ein neues Zusatzdarlehen mit einer Pauschale von 4.000 Euro vorgesehen. Für jede Tür mit Nullschwelle zum Freibereich (Hauseingang, Terrasse, Balkon) stehen pauschal 1.000 Euro, für jede Tür mit elektrischer Bedienung in der Wohnung und im Gebäude pauschal 1.500 Euro und für eine rollstuhlgerechte, unterfahrbare Einbauküche pauschal 5.000 Euro abrufbereit. Auf das neue Zusatzdarlehen wird zudem ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt. „Die Förderung rollstuhlgerechter Wohnungen ist erforderlich, weil in der Novellierung der Bauordnung von CDU und FDP die starre Quotenregelung von SPD und Grünen zur Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen beim Neubau wieder abgeschafft wird“, erklärt der Vorsitzende von Haus & Grund Rheinland, Prof. Dr. Peter Rasche.

Die Eigentumsförderung bleibt in den kommenden zwei Jahren bei 80 Millionen Euro und wird bis 2022 auf 120 Millionen Euro angehoben. Die Eigentumsförderung gilt ab sofort wieder landesweit und richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied innerhalb der Einkommensgrenzen der Zielgruppe A. Die Neubauförderung setzt sich aus einer regional gestaffelten Grundpauschale (4 Kostenkategorien) und einer Familienkomponente zusammen. Die Gebietskulissen wurden auf Grundlage eines Gutachtens des Instituts für Siedlungs- und Wohnungswesen der Universität Münster aktualisiert.

Tilgungsnachlässe nun auch für private Eigentümer

In Köln,  Düsseldorf und Bonn erhalten Antragsteller z.B. eine Grundpauschale in Höhe von 110.000 Euro. Die Familienkomponente umfasst den bisherigen Kinderbonus in Höhe von 15.000 Euro je Kind. Um die Einstiegshürden zu senken, kann ein Anteil von 15 Prozent des Gesamtförderbetrags als  Eigenkapitalersatz auf die erforderliche Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten angerechnet werden. Auf diesen Eigenkapitalersatz wird zudem ein Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent gewährt. „Wir haben immer wieder kritisiert, dass Tilgungsnachlässe nur für die Mietwohnraumförderung und nicht für die Förderung selbstgenutzten Eigentums zur Verfügung stand. Hier hat die neue Landesregierung die richtigen Weichen gestellt“, freut sich der Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland, Erik Uwe Amaya, der zugleich Mitglied im Beirat für Wohnraumförderung bei der NRW.Bank ist.

„Jung kauft Alt“, so beschreibt Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) den Erwerb von Wohneigentum im Bestand. Zu diesem Zweck soll der Erwerb aus dem Bestand wieder für Objekte von vor 1995 unabhängig von ihrem energetischen Standard ermöglicht werden. Die bisher bestehende Anforderung entfällt, bei älteren Objekten, die noch nicht die energetischen Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen, zugleich Maßnahmen zur Verbesserung des  energetischen Standards vorzunehmen. Die Höhe der Fördersätze beim Bestandserwerb entsprechen zu 100 Prozent der Neubauförderung. Die neu konzipierte Eigentumsförderung dürfte so wieder erfolgreich abgerufen werden.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

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