Neuer Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Leverkusen

Für die Stadt Leverkusen liegt ein neuer Mietspiegel mit dem Stand 01. April 2021 vor. Der bisherige Mietspiegel vom 01. April 2019 hat mit Ablauf des 31. März 2021 seine Gültigkeit verloren.

Für die Stadt Leverkusen liegt ein neuer Mietspiegel mit dem Stand 01. April 2021 vor. Der bisherige Mietspiegel vom 01. April 2019 hat mit Ablauf des 31. März 2021 seine Gültigkeit verloren.

Bei dem Mietspiegel handelt es sich um einen Mietspiegel gemäß § 558 c BGB, der eine Übersicht gibt über die ortsüblichen Vergleichsmieten. Er dient zur Orientierung bei der Festsetzung der Miete bei Neuvermietung oder auch als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 a BGB. Den Mietspiegel können Sie über unsere Geschäftsstelle beziehen gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5,00 €.

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