Preiserhöhung: BGH verordnet Stromanbietern mehr Transparenz

Die Stromversorgung der eigenen vier Wände ist teuer. Und die Preise steigen seit längerem kräftig an. Kaum ein Jahr vergeht ohne ein Schreiben, in dem der Energieversorger seine Kunden über eine weitere Preiserhöhung informiert. Darin stellen die Stromlieferanten häufig wortreich dar, warum sie nichts dafür können, dass der Strom teurer wird. Der BGH verordnet ihnen jetzt mehr Offenheit.

Die Stromversorgung der eigenen vier Wände ist teuer. Und die Preise steigen seit längerem kräftig an. Kaum ein Jahr vergeht ohne ein Schreiben, in dem der Energieversorger seine Kunden über eine weitere Preiserhöhung informiert. Darin stellen die Stromlieferanten häufig wortreich dar, warum sie nichts dafür können, dass der Strom teurer wird. Der BGH verordnet ihnen jetzt mehr Offenheit.

Karlsruhe. Ob Eigentümer oder Mieter: Stromkunden können in Zukunft wohl mehr Transparenz erwarten, wenn es um die Preisgestaltung der Stromversorger geht. Wenn die Grundversorgung teurer wird, müssen die Unternehmen die alten und die neuen Preise in ihrem Brief an die Kunden direkt gegenüberstellen. Dabei darf es nicht nur um die Gesamtpreise gehen. Vielmehr muss deutlich werden, wie sich die einzelnen Kostenbestandteile verändert haben – also etwa die Stromsteuer, die EEG-Umlage oder die Netzentgelte. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden (Urteil vom 06.06.2018, Az.: VIII ZR 247/17).

Das Verfahren hatte sich an einem Preiserhöhungsschreiben des kommunalen Dortmunder Versorgers DEW21 entzündet. Verbraucherschützer hatten gegen das Schreiben geklagt, weil ihrer Meinung nach darin nicht erkennbar war, warum genau die Preise erhöht worden waren. Demnach hatte der Stromlieferant die Preiserhöhung damit begründet, dass Steuern und Abgaben gestiegen seien, worauf man keinen Einfluss habe. Allerdings hatten sich die fraglichen Steuern und Abgaben in dem betroffenen Zeitraum gar nicht verändert.

Anbieterwechsel sinnvoll? Entscheidung erfordert gute Informationslage

Die Verbraucherschützer argumentierten, dass es für die Kunden wichtig sei zu wissen, warum der Strom teurer wird. Veränderungen bei Steuern und Abgaben wirken sich auf alle Stromanbieter gleichermaßen aus. Wenn dagegen die Kostenbestandteile wachsen, auf die der Anbieter selbst einen Einfluss hat, könnte für die Kunden ein Anbieterwechsel lohnenswert sein. Daher könnten die Kunden nur mit der Information über die einzelnen Kostenbestandteile die Preiserhöhung sachgerecht einschätzen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.

Dieser Argumentation folgte der Bundesgerichtshof (BGH). Damit müssen jetzt wahrscheinlich viele Energieversorger ihre Preiserhöhungsschreiben überarbeiten. Das Urteil hat mithin auch Konsequenzen für die Entwicklung der Wohnkosten insgesamt. Wie der Wohnkostenbericht von Haus & Grund Rheinland festgestellt hat, steigen die Wohnkosten seit Jahren deutlich an. Dabei wächst die „2. Miete“, also die Betriebskosten, deutlich stärker als die Nettokaltmieten. Für die kräftigen Zuwächse der Nebenkosten des Wohnens ist die Preisentwicklung bei der Stromversorgung maßgeblich mitverantwortlich. Seit dem Jahr 2000 ist Strom um 92 Prozent teurer geworden.

Wohnkostenbericht 2018 – Jetzt mitmachen!

Um die Entwicklung der Wohnkosten genau verfolgen zu können, erstellt Haus & Grund Rheinland den Wohnkostenbericht jährlich. Die Befragung für dieses Jahr läuft bereits. Alle Haus- und Wohnungseigentümer im Rheinland sind aufgerufen, an der Umfrage teilzunehmen. Die Befragungsbögen gibt es hier zum Download. Einsendeschluss ist der 15. August.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland verfasst.

Hinweis: Entscheidungen der Rechtsprechung sind sehr komplex. Eigene juristische Bewertungen ohne fachkundige Kenntnis sind nicht empfehlenswert. Ob dieses Urteil auch auf Ihren Sachverhalt Anwendung findet, kann Ihnen als Mitglied daher nur ein Rechtsberater in einem Haus & Grund – Ortsverein erklären.

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