Reformprojekt: Entwurf für NRW-Bauordnung stößt bei Eigentümern auf Zustimmung

Sachverständigenanhörung zur Bauordnung im Landtag

Die aktuelle Fassung datiert erst aus dem Jahr 2018. Trotzdem arbeitet das Land NRW an einer Novelle der Landesbauordnung. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU, MdL) hat sich viel vorgenommen: Bauen soll einfacher, die Energiewende erleichtert und die Digitalisierung beschleunigt werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen sieht viele gelungene Aspekte im Gesetzentwurf.

Die aktuelle Fassung datiert erst aus dem Jahr 2018. Trotzdem arbeitet das Land NRW an einer Novelle der Landesbauordnung. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU, MdL) hat sich viel vorgenommen: Bauen soll einfacher, die Energiewende erleichtert und die Digitalisierung beschleunigt werden. Haus & Grund Rheinland Westfalen sieht viele gelungene Aspekte im Gesetzentwurf.

Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen überarbeitet derzeit seine Landesbauordnung – das Regelwerk soll vor allem das Vorankommen von Energiewende und Digitalisierung erleichtern, aber auch Vereinfachungen für den Neubau mit sich bringen. Ganz nebenbei wird außerdem noch deutlicher als bisher in der Bauordnung klargestellt, dass Gärten zu begrünen und Schotterlandschaften nicht zulässig sind.

Der Gesetzentwurf für die neue Landesbauordnung ist inzwischen im Bauausschuss des Landtages angekommen, der heute (17. August 2023) eine große Sachverständigenanhörung dazu durchführt. Dabei geben Experten aus verschiedenen Verbänden ihre Einschätzung zum Gesetzentwurf ab, darunter auch Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya vom Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Solaranlagen werden Pflicht

Um die Energiewende zu beschleunigen, sieht die neue Landesbauordnung vor, dass Neubauten ab dem 1. Januar 2025 mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Ab 2026 sollen auch Bestandsgebäude mit Solarzellen ausgerüstet werden müssen, wenn sie eine vollständige Dacherneuerung bekommen. „Wir begrüßen es, dass dabei mit einigen Ausnahmeregeln verhindert wird, dass Eigentümer finanziell überlastet werden“, sagt Amaya.

So soll die Solarpflicht etwa entfallen, wenn nicht mehr als 50 Quadratmeter Dachfläche vorhanden sind und wenn es sich um Behelfsbauten oder untergeordnete Gebäude wie etwa ein Carport oder eine Gartenlaube handelt. Auch bei technischer Unmöglichkeit soll die Solarpflicht entfallen, genau wie in Fällen, wo sie wirtschaftlich nicht vertretbar wäre. Gleiches gilt im Einzelfall bei besonderen Umständen, die einen unangemessenen Aufwand für die PV erfordern würden.

Solarboom auch ohne Pflicht – im Rahmen des Möglichen

Erik Uwe Amaya stellt allerdings auch fest, dass die privaten Haushalte schon heute freiwillig mehr als 30 Prozent der Solaranlagen im Land betreiben und allein im letzten Jahr die installierte Leistung um 21 Prozent auf rund 70.600 Megawatt gesteigert haben. „Viele Eigentümer würden also ohnehin Photovoltaikanlagen installieren, auch wenn sie hierzu nach der novellierten Bauordnung nicht verpflichtet wären.“

Mit der Solarpflicht kann der Gesetzgeber zudem nicht alle Hürden für den Ausbau der Photovoltaik aus der Welt schaffen. „Wichtig ist, dass die Solaranlagen auch lieferbar sind“, gibt Amaya zu bedenken.  „85 Prozent der weltweiten Solaranlagen werden in China produziert. Noch heute laufen auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs die Lieferketten nicht vollkommen reibungslos.“ Außerdem müssten ausreichend Handwerker für die fachgerechte Installation bereitstehen.

Neue Abstandsregeln für Windkraftanlagen

Bislang gilt in Nordrhein-Westfalen ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohngebieten. Jetzt soll in der Landesbauordnung eine andere Regel verankert werden: Künftig soll eine Windenergieanlage einen bauordnungsrechtlichen Abstand zu Grundstücksgrenze und Wohngebäuden einhalten. Dieser Abstand richtet sich dann nach 30 Prozent der größten Höhe der konkreten Windenergieanlage.

Außerdem soll nicht mehr das bauaufsichtliche Vollverfahren, sondern nur noch das vereinfachte Verfahren für die Genehmigung der Anlagen gelten. „Wir sehen die Notwendigkeit, dass mehr Windenergieanlagen zur Erreichung der Energiewende in Nordrhein-Westfalen erforderlich sind“, sagt Erik Uwe Amaya zu dieser Neuerung. „Gleichwohl sind aber auch die Interessen der betroffenen Haus- und Wohnungseigentümer im Hinblick des Gesundheitsschutzes, wozu Lärmimmissionen gehören, zu beachten.“

Reformierte Bauordnung soll Digitalisierung fördern

Zur Stärkung der ländlichen Regionen soll die reformierte Bauordnung den Ausbau des Mobilfunks beschleunigen. Um Funklöcher im Außenbereich zu minimieren, wird die Höhenbegrenzung für Mobilfunkantennen abgeschafft, ihre Errichtung verfahrensfrei gestellt. „Das halten wir für eine sehr sinnvolle Änderung. Die ländlichen Regionen können so an Attraktivität gewinnen. Dies ist auch zur Entlastung der Ballungsgebiete wichtig“, sagt Erik Uwe Amaya zu diesem Teil der Reform.

Eine große Erleichterung sei außerdem, dass die Bauordnung künftig nicht mehr generell die Schriftform, sondern in vielen Fällen nur noch die Textform erfordert. Was nach juristischer Wortklauberei klingt, hat große praktische Konsequenzen: Müssen Bauherren beispielsweise für die Erteilung einer Baugenehmigung bisher Anträge in dreifacher Ausfertigung auf Papier einreichen, genügt künftig eine E-Mail. „Allerdings setzt das voraus, dass die zuständigen Bauaufsichtsbehörden im Bereich der Digitalisierung entsprechend aufgestellt sind“, mahnt Amaya.

Kleine Bauvorlageberechtigung erleichtert Baumaßnahmen

Und noch eine Erleichterung wird Realität: Die Reform führt so sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ ein. Heißt: Künftig dürfen z. B. Handwerksmeister Bauvorlagen für Gebäude der Klassen 1 und 2 (z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu einer Höhe von 7 m) erstellen. Bislang war dies Architekten und Bauingenieuren vorbehalten. Haus & Grund Rheinland Westfalen sieht hierin einen großen Fortschritt.

„Das begrüßen wir ausdrücklich. Hier sehen wir einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Verfahrenszeit und der Kosten“, lobt Erik Uwe Amaya die Änderung. Überhaupt: Unter dem Strich sei die Reform der Landesbauordnung eine gelungene Weiterentwicklung, resümiert der Verbandsdirektor. Er empfiehlt dem Landtag, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

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 Stellungnahme Haus & Grund Rheinland Westfalen (PDF, 544 KB)

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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