Stadtentwicklung: Reform der Städtebauförderung nimmt Gestalt an

Die Städtebauförderung bietet für private Eigentümer Chancen, weil hierbei mit öffentlichen Mitteln Maßnahmen gefördert werden, die dem Werterhalt von Immobilien zugutekommen. Teilweise sind sogar Wertsteigerungen möglich, ganze Quartiere können aufgewertet werden. Derzeit wird die Städtebauförderung neu aufgestellt – wir informieren über die geplanten Änderungen.

Die Städtebauförderung bietet für private Eigentümer Chancen, weil hierbei mit öffentlichen Mitteln Maßnahmen gefördert werden, die dem Werterhalt von Immobilien zugutekommen. Teilweise sind sogar Wertsteigerungen möglich, ganze Quartiere können aufgewertet werden. Derzeit wird die Städtebauförderung neu aufgestellt – wir informieren über die geplanten Änderungen.

Berlin. Künftig soll die Städtebauförderung von sechs auf drei Programme konzentriert werden – „lebendige Zentren“, „sozialer Zusammenhalt“ und „nachhaltige Entwicklung“. In dieser Legislaturperiode gibt der Bund dann 790 Millionen Euro pro Jahr für die Programme der Städtebauförderung aus. Was noch fehlt, ist ein Konsens zwischen den Bundesländern über die Verteilung dieser Mittel.

Die neue Systematik der Städtebauförderung verspricht eine Vereinfachung, da man sich mit den drei Programmen wieder auf den Kern des Städtebaus konzentriert. Viele weitere städtebauliche Themen können weiterhin als ausgewählte Querschnittsthemen mit einbezogen werden, um eine flexible Ausgestaltung der Städtebauförderung zu ermöglichen. Denn soziale Fragen, wie die Integration von Migranten und den demografischen Wandel oder ökologische Fragen rund um den Klimaschutz und die Energieversorgung sowie die Mobilität, müssen vor Ort ganz unterschiedlich aufgegriffen und beantwortet werden.

Unterstützung für Eigentümer

Seit Anfang der 70er Jahre unterstützt der Bund mit der Städtebauförderung Städte und Gemeinden in der städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Ziel ist, die Kommunen als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben. Die Bundesförderung fließt immer zunächst an die Gemeinden als Antragsteller.

Beispielhaft und weithin bekannt sind die Projekte des städtebaulichen Denkmalschutzes, die vielerorts den Erhalt historischer Stadtkerne ermöglicht haben. Grundlage der städtebaulichen Erneuerung sind konkrete Einzelmaßnahmen, die oft auch private Eigentümer betreffen. Sie können bei der Gemeinde finanzielle Unterstützung für die Sanierung ihrer Gebäude beantragen. Steuerliche Vergünstigungen für Eigentümer in Sanierungsgebieten können bei der Durchführung von Maßnahmen unterstützen.

Eigentümer in der Pflicht - Stadtentwicklung gelingt nur gemeinsam

Städtebauliche Projekte bieten die Chance, zum Werterhalt oder gar zur Wertsteigerung der eigenen Immobilie beizutragen. Solche Maßnahmen gehen aber nicht nur mit finanziellen Möglichkeiten einher. Weitere Rechte und vor allem Pflichten gelten für die Eigentümer in einem von der Gemeinde festgelegten förmlichen Sanierungsgebiet. Dort kann die Gemeinde für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen vom Eigentümer Ausgleichsbeträge einfordern.

Die Kommune ist verantwortlich für die Gestaltung und Förderung ihrer städtebaulichen Projekte. Ob private Eigentümer für die Stadtentwicklung mobilisiert werden, hängt entscheidend davon ab, wie eine Kommune sich in Fragen von Information, Beratung und Förderung privater Eigentümer sowie der Kooperation mit ihnen aufstellt.

Wenn die Kommune die Betroffenen von Anfang an mitnimmt und auf Augenhöhe mit den Eigentümern agiert, dann gelingt die städtebauliche Aufwertung erkennbar reibungsloser. Haus & Grund setzt sich für eine besondere Förderung unserer Städte und Gemeinden ein, wenn diese Projekte in Fördergebieten mit kleinteiliger Eigentümerstruktur durchführen. Der höhere Aufwand sollte über die Städtebauförderung entsprechend honoriert werden können.

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