Leichlingen & Burscheid: Neuer Mietspiegel mit dem Stand 01. Juli 2021

Für die Stadt Leichlingen und Burscheid liegen neue Mietspiegel mit dem Stand 01. Juli 2021 vor. Die bisherigen Mietspiegel verlieren damit ihre Gültigkeit. Bei dem Mietspiegel handelt es sich um einen Mietspiegel gemäß § 558 c BGB, der eine Übersicht gibt über die ortsüblichen Vergleichsmieten.

Für die Stadt Leichlingen und Burscheid liegen neue Mietspiegel mit dem Stand 01. Juli 2021 vor. Die bisherigen Mietspiegel verlieren damit ihre Gültigkeit. Bei dem Mietspiegel handelt es sich um einen Mietspiegel gemäß § 558 c BGB, der eine Übersicht gibt über die ortsüblichen Vergleichsmieten.

Er dient zur Orientierung bei der Festsetzung der Miete bei Neuvermietung oder auch als Begründungsmittel für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 558 a BGB. Den Mietspiegel können Sie über unsere Geschäftsstelle beziehen gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 5,00 €.

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